§1. Unterrichtsregelung
1.1 Der Beginn des Unterrichts wird durch telefonische oder schriftliche Mitteilung bekanntgegeben.
1.2 An den Ferien- und Feiertagen der öffentlichen Schulen Niedersachsens ist unterrichtsfrei.
1 .3 Bei Unterrichtsausfall, der seitens des Schülers/der Schülerin (Krankheit, Urlaub, Klassenfahrt. . . ) oder durch höhere Gewalt (Sturm, Eisglätte…) verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf Unterrichts- oder Beitragserstattung.
1.4 Die Lehrkraft darf im Krankheitsfall anreimal jährlich ohne Pflicht auf einen Nachholtermin oder Anspruch auf Erstaüung der Unterrichtsgebühr fehlen. Dafür finden zweimaljährlich Vorspieltage für die Schüler mit Betreuung ihrer Lehrkräfte statt.
1.5 Weitere Fehltermine werden durch die Lehrkraft nachgeholt. Wird der vereinbarte Nachholtermin vom Teilnehmer nicht wahrgenommen, so besteht kein weiterer Anspruch.
1.6 Der Schüler / die Schülerin verpflichtet sich, nicht zum Unterricht zu erscheinen, wenn für die Lehrkraft eine unmittelbare Ansteckungsgefahr besteht.
§2 Anmeldung / Ummeldung / Kündigung
2.1 Anmeldung, Ummeldung und Kündigung bedürften der Textform (per Post, per Mail) und sind an die Anschrift des Musikhofs Melle zu richten. Bei minderjährigen Schülern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
2.2 Kündigungen durch den Schüler oder den gesetzlichen Vertreter können zum 01. Januar / 01. Mai / 01. September mit einer zweimonatigen Frist erfolgen.
§3 Unterrichtsbeiträge
3.1 Die Unterrichtsbeiträge sind monatlich im Voraus zahlbar. Sie sind per Dauerauftrag zum 1. Werktag des Monats zu entrichten. Der Beitrag ist ein Jahresbeitrag, der in 12 Monatsraten gezahlt wird.
3.2 lm Falle einer fehlenden oder verspäteten Zahlung wird eine Bearbeitungsgebühr von 5,00 € fällig.
3.3 Eine jährliche Beitragserhöhung von maximal 5% des Monatsbeitrages behält sich der Musikhof Melle vor. Sie muss den Vertragspartnern mindestens 8 Wochen vor dem Termin der Erhöhung schriftlich mitgeteilt werden.
§4 Aufsicht und Haftung
4.1 Eine Aufsichtspflicht besteht nur während der Unterrichtszeit.
4.2 Es gilt die gesetzliche Haftpflicht. Für den Verlust oder die Beschädigung mitgebrachter Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen.
Die AGB’s sind hier als pdf-Dokument zum Download bereit.
Stand August 2018