Fragen

Fragen

Kann ich ein Instrument leihen?
Ja, beim Musikhof Melle kann man fast alle zu erlernden Instrumente leihen.
Die Leihgebühren sind unter dem Menüpunkt Preise einzusehen
Wann kann ich mit dem Unterricht starten?
Wenn ein Platz frei ist, sofort.
Ansonsten gibt es Wartelisten und die Musikschule informiert nach Anmeldung darüber, wann der nächste Platz frei wird.
Wie oft muss ich üben?
So regelmäßig wie möglich (3-5 Mal wöchentlich sollte es schon sein, häufiger geht natürlich auch).
Lieber häufig in kurzen Einheiten üben, als einmal die Woche eine Stunde am Stück.
Hilfe, ich habe nicht geübt. Darf ich trotzdem kommen?
Aber auf jeden Fall!
Es kann immer mal passieren, dass man nicht zum Üben kommt.
Dann ist es umso besser, den Unterricht zu besuchen, um mit dem/der Lehrer/in zusammen zu üben,
so kann direkt das Üben als solches mittrainiert werden.
Ich muss einen Unterrichtstermin absagen. Wird die Stunde nachgeholt?
Leider nein, in den AGB’s steht:
„1.3 Bei Unterrichtsausfall, der seitens des Schülers/der Schülerin (Krankheit, Urlaub, Klassenfahrt…) oder durch höhere Gewalt (Sturm, Eisglätte…) verursacht wurde, besteht kein Anspruch auf Unterrichts- oder Beitragserstattung.“
Mein/e Lehrer/in hat den Unterrichtstermin abgesagt. Wird die Stunde nachgeholt?
Kommt darauf an; in den AGB’s steht:
„Die Lehrkraft darf im Krankheitsfall zweimal jährlich ohne Pflicht auf einen Nachholtermin oder Anspruch auf Erstattung der Unterrichtsgebühr fehlen. Dafür finden zweimal jährlich Vorspieltage für die Schüler mit Betreuung ihrer Lehrkräfte statt. Wenn der Lehrer wegen Konzerttätigkeiten den Unterricht verschieben muss, wird die Stunde nachgeholt oder in seltenen Fällen wird der Unterrichtstermin durch KollegInnen vertreten.“
Warum muss ich in den Ferien durchbezahlen?
In den niedersächsischen Schulferien findet kein Unterricht statt
(Ausnahmen bilden Nachholstunden der LehrerInnen).
Dass die monatliche Unterrichtsgebühr auch in Ferienmonaten fällig wird, liegt an der Aufteilung der Jahresgebühr auf 12 gleiche Raten. Das vereinfacht die Abrechnung und spart somit Verwaltungskosten ein, was wiederum Ihnen zu Gute kommt.
Wann und wie kann ich kündigen?
Kündigungen durch den Schüler oder den gesetzlichen Vertreter können zum
01. Januar (Kündigung bis zum 01.11. einreichen)
01. Mai (Kündigung bis zum 01.03. einreichen)
01. September (Kündigung bis zum 01.07. einreichen) erfolgen.
Was ist das Besondere an der 4er Karte?
Die sogenannte 4er Karte ist eine Buchung über 4 Unterrichtseinheiten. Das Besondere ist, dass Termine flexibel wahrgenommen werden können und nur die erteilten Unterrichtsstunden abgerechnet werden.